Aktionsbündnis Böbinger Tunnel

Recht

Alle oberirdischen Lösungen werden aller Voraussicht nach rechtlichen Auswirkungen (Einsprüche, Gerichtsverfahren, Petitionsverfahren) haben, die die Verwirklichung des Projekts voraussichtlich um Jahre verzögern und verteuern können. Im Gegensatz dazu wird eine unterirdische Lösung voraussichtlich keine gerichtlichen Auseinandersetzungen nach sich ziehen, da der Erwerb notwendiger Flächen (von temporärer Inanspruchnahme während der Bauphase abgesehen) minimiert wird.

Oberirdische Varianten ziehen langwierige Enteignungsverfahren nach sich

Bei allen oberirdischen Varianten werden Flächen benötigt, die derzeit in Privat- oder Gemeindeeigentum sind. Um diese Flächen für den Trassenausbau zu bekommen – vor allem bei den beiden „Dammvarianten“ – können langwierige Enteignungsverfahren erforderlich werden.

Bei allen oberirdischen Varianten werden städtebauliche, ökologische, gesundheitliche und soziale Auswirkungen zu verzeichnen sein, die Einsprüche und Klageverfahren von einzelnen TÖB’s sowie der betroffenen Bevölkerung höchst wahrscheinlich erscheinen lassen.

Schaden für die Wirtschaft

Verzögerungen des Projekts, d.h. des vierspurigen Ausbaues der B 29, trifft in erster Linie nicht die Böbinger Bevölkerung, sondern die Wirtschaft Ostwürttembergs, die vielen Pendler und alle, die zwischen Aalen und Schwäbisch Gmünd die B 29 befahren müssen.

Weitere Informationen und Ausführliches zum Thema Recht finden Sie auch in unserem Positionspapier.